Verwertung zu Gunsten von Opfern des NS-Regimes

Der Nationalfonds hat in Wahrnehmung seiner besonderen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus den gesetzlichen Auftrag, die Verwertung von Kunst- und Kulturgütern durchzuführen, die ihm übergeben werden, da weder die ehemaligen EigentümerInnen noch deren ErbInnen gefunden werden konnten.

Der Erlös aus der Verwertung der Kunstobjekte soll gemäß § 2a Nationalfondsgesetz verwendet werden. Nach dieser Bestimmung sind die AdressatInnen dieser Leistungen Personen mit Schäden oder Verlusten aufgrund direkter Verfolgung durch das NS-Regime, sofern ein Österreich-Bezug vorliegt. Darüber hinaus können auch Projekte zur Hilfeleistung und Unterstützung von Opfern der NS-Herrschaft gefördert werden, insbesondere für durch nationalsozialistische Verfolgung schwer betroffene Gemeinschaften.

Erblos bleibende Objekte aus der Österreichischen Nationalbibliothek

Am 1. Juni 2010 übernahm der Nationalfonds im Rahmen einer Gedenkfeier in der Österreichischen Nationalbibliothek symbolisch drei von 8.363 in der NS-Zeit entzogenen Bücher, deren frühere EigentümerInnen trotz intensiver Nachforschungen nicht mehr eruiert werden konnten.

Am 11. September 2009 hatte der Kunst-Beirat in seiner 48. Sitzung erstmals eine Empfehlung abgegeben, diese erblos gebliebenen Druckschriften an den Nationalfonds zu übereignen, damit sie dieser einer geeigneten Verwertung zuführen kann.

Bei den empfohlenen Objekten handelt es sich um so genannte herrenlose Druckschriften, die über die GESTAPO an die Österreichische Nationalbibliothek gelangt waren.

Die Bücher wurden nach deren feierlichen Übergabe von der Nationalbibliothek um 135.000 Euro zurückgekauft. Der Erlös dieser einst geraubten Objekte wird im Sinne der Bestimmungen des Nationalfondsgesetzes Überlebenden des Holocaust zugute kommen. Die Bücher bleiben im Bestand der Nationalbibliothek. Im Katalog wird jedoch auf die Herkunft der Bücher hingewiesen werden.