Kunsthistorisches Museum

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Provenienzforschung

 

ProvenienzforscherInnen

Dr.in Monika Löscher
 

Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen vom 4. Dezember 1998 (BGBl. I, 181/1998) wurde mit der Zielsetzung erlassen, Kunstgegenstände aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprünglichen EigentümerInnen oder deren RechtsnachfolgerInnen zurückzugeben. Zu diesem Zweck wurde vom zuständigen Ministerium (heute Sektion II für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt) die Kommission für Provenienzforschung eingerichtet, deren wissenschaftliche MitarbeiterInnen in den einzelnen Bundesmuseen und Sammlungen die Inventare, die Archivbestände und die Objekte auf Provenienzhinweise überprüfen.

Auf Initiative des damaligen Archivdirektors HR Dr. Herbert Haupt war im Kunsthistorischen Museum schon vor Erlass des Gesetzes hausintern Provenienzforschung betrieben worden. Im Juni 1998 legte HR Haupt unter Mitarbeit von Dr. Lydia Gröbl eine umfassende Sachverhaltsdarstellung über „Die Veränderungen im Inventarbestand des Kunsthistorischen Museums während der Nazizeit und in den Jahren bis zum Staatsvertrag 1955“ vor. Dieser Bericht konzentriert sich auf die im Archiv überlieferten Quellen aus dem Zeitraum 1938 bis 1955 und bildet zusammen mit einigen nachfolgenden Recherchen eine wichtige Grundlage für die weitere Provenienzforschung.

Seit 1. April 2009 sind Dr.in Susanne Hehenberger und Dr.in Monika Löscher als Provenienzforscherinnen im Kunsthistorischen Museum im Auftrag der Kommission für Provenienzforschung tätig. Ihre Aufgabe besteht darin, den Untersuchungszeitraum auf die Jahre 1933 bis in die jüngere Vergangenheit auszudehnen und auch bislang vernachlässigte bzw.ungenügend untersuchte Sammlungsbestände des Kunsthistorischen Museums in die Provenienzforschung mit einzubeziehen.