Universalmuseum Joanneum

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Provenienzforschung

 

ProvenienzforscherInnen

Dr.in Karin Leitner-Ruhe
 

Anfang April 1998 wurde im Landesmuseum Joanneum ein Arbeitskreis mit dem Titel „Erwerbungen und Rückstellungen aus jüdischem Besitz 1938-1955“, bestehend aus MitarbeiterInnen des Hauses, eingerichtet. Seine Aufgabe bestand darin, das Aktenmaterial der NS- und Nachkriegszeit in Bezug auf bedenkliche Erwerbungen von Sammlungsobjekten zu sichten und auszuwerten.

Für den ersten Zugang waren alte Inventarbücher, alte Ausstellungs- und Sammlungskataloge, die abteilungseigenen Archive sowie folgende externe Archive von Bedeutung: Archiv des Bundesdenkmalamtes in Wien, Archiv der Republik in Wien, Archiv des Kunsthistorischen Museums in Wien, Steiermärkisches Landesarchiv in Graz und einzelne andere. Der Arbeitskreis konzentrierte sich zunächst auf die Erwerbungen während der NS-Zeit bzw. den Umgang mit Objekten aus bekannten Sammlungen in der Nachkriegszeit wie z.B. die erpressten Widmungen der Familie Rothschild.

Am Ende des Jahres 1999 konnte der Steiermärkischen Landesregierung als Ergebnis der Arbeiten ein ca. 400 Seiten umfassender Forschungsbericht vorgelegt werden. Die ersten Recherchen haben ergeben, dass im Wesentlichen drei Abteilungen des Landesmuseum Joanneum in Graz von der Thematik betroffen sind: Kulturhistorische Sammlung, Neue Galerie und Alte Galerie.

Neben bekannten Namen wie den Familien Rothschild, Gutmann und Bondy werden in diesem Bericht auch anonyme Erwerbungen über den Kunsthandel, die Auktionshäuser und staatlichen Organisationen (Gestapo, Vugesta) aufgezählt. Zur Vollständigkeit sind ebenso die bereits in der Nachkriegszeit abgeschlossenen Restitutionen angeführt: Bis zum Ende der 50er Jahre sind über 95 % jener Kunstgegenstände, die während der NS-Zeit aus beschlagnahmten Sammlungen an das Joanneum gelangt sind, zurückgegeben worden. Mehrere Objekte sind jedoch in den Sammlungen verblieben, zum Teil als sogenannte „erpresste Widmungen“, zum Teil weil VoreigentümerInnen nicht bekannt waren oder weil kein Rückstellungsantrag gestellt worden war.

Auf Grundlage des Forschungsberichtes beschloss der Steiermärkische Landtag am 14. März 2000 das Landesverfassungsgesetz zur Rückgabe fraglicher Erwerbungen aus während der NS-Zeit entzogenem Eigentum und forderte neben den Recherchen in den Archiven und dem Museum auch die ErbInnensuche.

Im März 2003 wurde in der Landesmuseum Joanneum GmbH unter der Abteilung Museumsservice eine eigene Stelle für Restitution und Provenienzforschung installiert. Die Aufgaben dieser Stelle sind die Fortführung der Forschungsarbeiten in landesinternen und externen Archiven, Ergänzungsarbeiten zum bestehenden Forschungsbericht aus dem Jahre 1999 und das Verfassen von Dossiers zu einzelnen Problemstellungen. Letztere bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Rückgabe einzelner Objekte aus den Sammlungen des Joanneum durch die Kulturabteilung des Landes Steiermark, die mit einem juristischen Gutachten sowohl zum Fall als auch zur Erbnachfolge den Auftrag zur Rückgabe an die Museums-GmbH übermittelt.