Wäschermädel am Waschtrog stehend, 1922

Restitutionsstatus: Rückgabe an ErbInnen erfolgt

Kategorien: Malerei / Ölmalerei

Objektangaben

 

KünstlerIn

Museum

Inventarnummer

75.071

Beschreibung

Öl auf Holz; Gemälde mit schwarzem Rahmen; sign. u. dat.: 1922; auf der Rückseite bezeichnet, handschriftlich: '634/7701'

Höhe

32 cm

Breite

26 cm

Motiv

Genreszenen

Epoche

20. Jahrhundert

Provenienzangaben

 

VoreigentümerIn laut Museum / Sammlung

Weinstein, Leopold

Provenienz

Erwerbung aus Kunsthandel/Antiquariat

Provenienz laut Museum / Sammlung

Kunstauktionshaus Kärntnerstraße, Wien 1, Kärntnerstraße 4

Gremium

Wiener Rückstellungskommission

Anhängigkeit

Das Kunstrückgabeverfahren ist abgeschlossen.

Empfehlung

Das zuständige Gremium hat EigentümerInnen bzw. deren RechtsnachfolgerInnen festgestellt und die Restitution des Kunst- oder Kulturgegenstandes an diese empfohlen.

Organ

Stadt Wien, zuständiger amtsführender Stadtrat (Magistrat)

Entscheidung

Das zuständige Organ hat die Restitution des Kunst- oder Kulturgegenstandes an die EigentümerInnen bzw. deren RechtsnachfolgerInnen beschlossen.

Umsetzung

Der Kunst- oder Kulturgegenstand wurde an EigentümerInnen bzw. deren RechtsnachfolgerInnen restituiert.

Anmerkungen

Sechster Restitutionsbericht Wien, 15. November 2005 (S. 273): 'Bezüglich der Ankäufe der Städtischen Sammlungen vom Dorotheum, aus dem Kunsthandel und aus Antiquariaten sowie Widmungen von öffentlichen Stellen stellte die Wiener Restitutionskommission in der Sitzung vom 27. Oktober 2004 fest, dass sie das Datum der Erwerbung zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 als einziges Indiz für eine Entziehung nicht für ausreichend hält, um eine Restitutionsfähigkeit anzunehmen. Als unbedenkliche Erwerbungen könnten diese Ankäufe bzw. Widmungen jedoch nicht gelten (Eventuell entzogene Gegenstände anonymer Entziehungsopfer).'Achter Restitutionsbericht Wien, 1. Februar 2008 (S. 57): 'Die Wiener Restitutionskommission hielt in der Sitzung vom 12. Dezember 2006 den Entziehungstatbestand und die Erbenqualität für ausreichend nachgewiesen und empfahl einhellig die Ausfolgung der Federzeichnung von Sigmund Walter Hampel und des Ölgemäldes von Franz Windhager an die Nichte von Leopold Weinstein. Die beiden Objekte wurden am 22. Oktober 2007 an die ErbInnen ausgefolgt.'

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