Restitution: Länderübergreifende Rückgabe von Büchern
In einer gemeinsamen länderübergreifenden Restitution konnten am 13. Dezember 2022 Bücher an die Erb*innen von Heinrich Klang (1875–1954) zurückgegeben werden.
Der für seinen Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch bekannte Klang habilitierte sich 1923 für österreichisches Privatrecht an der Universität Wien und erhielt 1925 den Titel eines außerordentlichen Universitätsprofessors. Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich 1938 wurde er als Jude verfolgt, seines Amts enthoben und seine venia legendi durch Erlass des Unterrichtsministeriums entzogen. In Folge musste Klang den Großteil seiner Privatbibliothek mit rund 9.600 Bänden über Antiquariate in Wien, Leipzig, Berlin und Frankfurt am Main zwangsweise verkaufen. Im September 1942 wurde Klang ins NS-Ghetto Theresienstadt deportiert.
Klang überlebte das Ghetto und kehrte im Juli 1945 nach Wien zurück. Im August 1945 zum Honorar-Professor für bürgerliches Recht ernannt, diente er von 1945 bis zu seiner Pensionierung 1949 als Richter am Obersten Gerichtshof (Senatspräsident) und als Vorsitzender der Obersten Rückstellungskommission. Dieser aus drei Richtern bestehende Senat hatte in dritter und letzter Instanz das im März 1947 in Kraft getretene Dritte Rückstellungsgesetz zu vollziehen. Die Restitution seiner eigenen Bibliothek erlebte Klang, der am 22. Jänner 1954 in Wien starb, nicht mehr.
Die nunmehrige Restitution von Büchern aus den Beständen der Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien und sechs weiteren Bibliotheken in Österreich und Deutschland an die Erb*innen von Klang ist Ergebnis einer umfangreichen Provenienzforschung, mit der das Unrecht des NS-Regimes zwar nicht "wiedergutgemacht" werden kann, aber doch späte Gerechtigkeit widerfahren soll.