Die Entziehung von Kunst während des NS-Regimes in Österreich

Im nationalsozialistischen Deutschland war die Entziehung privaten Kunstbesitzes ein wichtiger Teil der gegen die jüdische Bevölkerung gerichteten Enteignungs- und Vernichtungspolitik. Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 und den ersten ungeregelten, wilden Beraubungsaktionen gegen Jüdinnen und Juden begannen die Nationalsozialisten vor allem in Wien die Entziehung von Vermögen, darunter auch Kunstwerke, systematisch und organisiert zu betreiben. Auch hier war das NS-Regime bestrebt, die Entziehung auf Basis von eigens dafür geschaffenen gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen; dazu dienten Steuerforderungen, Ausfuhrsperren, Enteignungen und Beschlagnahmungen. Museen, Auktionshäuser und Kunstsachverständige waren als Experten, Zwischenhändler und Ankäufer aktiv an diesen Vermögensentziehungen beteiligt. Tausende Kunstwerke im Eigentum von Privatpersonen, vom Familienerbstück bis hin zu wertvollen Kunstsammlungen, wechselten so unter Zwang die Besitzerin oder den Besitzer. Sie gelangten über den Kunstmarkt oder durch Verkäufe der Verwaltungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo (Vugesta) einerseits wiederum in private Hände. Andererseits fanden zahlreiche Objekte ihren Weg in staatliche Sammlungen und Museen oder wurden durch eigene Kunstbeauftragte Adolf Hitlers für das geplante Führermuseum in Linz in Beschlag genommen.

Der Großteil des beschlagnahmten oder unter Zwang verkauften Kunstbesitzes jüdischer Verfolgter war auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges noch vorhanden. Ein Teil der geraubten Kunstwerke war neben anderem Kulturgut während der Kriegsjahre in bombengeschützte Orte unter Tag gebracht worden und konnte dort von den alliierten Truppen für die weitere Identifikation und Rückgabe sichergestellt werden. Der größere Teil jedoch befand sich weit gestreut und ohne erkennbaren Hinweis auf seinen Ursprung in öffentlichem und privatem Besitz. Für eine Rückgabe der entzogenen Objekte bestanden in Österreich grundsätzlich bereits mit den Rückstellungsgesetzen seit 1947 rechtliche Grundlagen. Eine speziell für Kunst- und Kulturgut konzipierte Rückgabe aus öffentlichem Eigentum wurde allerdings erst seit 1969 gesetzlich geregelt. Die eigentliche Hürde bei der Rückerlangung entzogener Kunst bestand freilich in einem faktischen Problem: die Schwierigkeit für Überlebende der Verfolgung oder deren ErbInnen, überhaupt vom Verbleib ihres einstigen Besitzes erfahren zu können.

Im Folgenden finden Sie hier weitere Abrisse zur Entziehung von Kunst während des NS-Regimes in Österreich. Weiterführende Literatur entnehmen Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt.

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