Kunstrückgabeverfahren in Österreich nach 1998

Das Kunstrückgabegesetz und der Wiener Gemeinderatsbeschluss zur Kunstrückgabe 1999 regeln die Voraussetzungen und das Verfahren für die Rückgabe von Kunstgegenständen aus Museen und Sammlungen der Republik Österreich und der Stadt Wien. In der Praxis erfolgen die Rückstellungen aufgrund der Ergebnisse der Provenienzforschung in den einzelnen Museen und Sammlungen. Nach Feststellung der Restitutionsfähigkeit der Kunstwerke wird versucht, die ehemaligen EigentümerInnen oder deren ErbInnen auszuforschen. Dies erfolgt meist unter Mithilfe der Israelitischen Kultusgemeinde Wien bzw. der Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der Israelitischen Kultusgemeinde sowie in vielen Fällen des Nationalfonds.

Seit 1998 konnten einige tausende Kunst- und Kulturgegenstände rückübereignet werden, darunter auch mehr als 32.000 Bücher aus der Österreichischen Nationalbibliothek. Die erfolgten Restitutionen sind im Einzelnen in den jeweiligen Restitutionsberichten dokumentiert, die im Internet laufend publiziert werden (siehe auch Museen und Provenienzforschung).

Provenienzforschung

Im Jahre 1998 wies die damalige Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die Bundesmuseen an, deren Erwerbungen im Hinblick auf die nationalsozialistische Enteignungspolitik zwischen 1938 und 1945 zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde am 13. März 1998 die Kommission für Provenienzforschung beim Bundesdenkmalamt eingerichtet. Seit der Novelle zum Kunstrückgabegesetz (BGBl. I Nr. 117/2009 vom 23. November 2009) ist die Kommission beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, heute Sektion II für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt   eingerichtet (§ 4a Kunstrückgabegesetz). Seit 1998 werden die Museumsbestände von HistorikerInnen sowie ArchivarInnen systematisch aufgearbeitet, um die Besitzverhältnisse und die Umstände des Erwerbes während der Zeit der NS-Herrschaft sowie die Rückstellungspraxis nach 1945 abzuklären. Mit der Gesetzesnovelle im Jahr 2009 wurde die Überprüfung auf Erwerbungen im gesamten Herrschaftsgebiet des Deutschen Reichs zwischen 1933 und 1945 ausgedehnt.

Weiters wurde der Aufgabenbereich der Kommission für Provenienzforschung in der Novelle des Kunstrückgabegesetzes erstmals gesetzlich umschrieben. Dazu gehört insbesondere die Darstellung von Provenienzen von Objekten, die Gegenstand von Beiratsempfehlungen bilden könnten, die Forschung geschichtlicher Sachverhalte, die für die Beiratsentscheidungen relevant sind, sowie die Sammlung, Bearbeitung und Evidenthaltung der Ergebnisse dieser Forschungstätigkeit.

Die von den ProvenienzforscherInnen zu einzelnen Kunstobjekten und Sammlungen erstellten Dossiers werden an die Kommission für Provenienzforschung des Bundes weitergeleitet, welche die Dossiers endredigiert, beurteilt oder teilweise selbst verfasst; und schließlich an den Beirat sendet, der gemäß dem Kunstrückgabegesetz eingerichtet wurde. Der Beirat hat die zuständigen BundesministerInnen bezüglich einer Rückgabe von bedenklichen Erwerbungen an die ursprünglichen EigentümerInnen oder an deren ErbInnen zu beraten. Sollten keine Rückstellungsberechtigten ausfindig gemacht werden können, sind die BundesministerInnen ermächtigt, die betroffenen Objekte an den Nationalfonds zur Verwertung zu übereignen.

Mit dem Wiener Gemeinderatsbeschluss 1999 wurde die Provenienzforschung auch an den Wiener Museen und Sammlungen initiiert. Die Funktionen des Beirates und der Kommission für Provenienzforschung werden bei der Stadt Wien von der Wiener Rückstellungskommission erfüllt. Diese kann dem amtsführenden Stadtrat entweder die Rückstellung an eine bestimmte Person oder mangels Rückstellungsberechtigter die Übereignung an den Nationalfonds empfehlen oder sich für den Verbleib in den Beständen der Stadt Wien aussprechen.

Feststellung von ursprünglichen EigentümerInnen sowie ErbInnen

Bei der Feststellung jener Personen, denen Kunst- und Kulturgegenstände zu übereignen sind, ziehen der Beirat und die Wiener Rückstellungskommission neben Erbrechtsspezialisten auch im Restitutionsbereich tätige Einrichtungen zu Rate, insbesondere die Israelitische Kultusgemeinde und den Nationalfonds. In Ergänzung dazu soll die Publikation von Kunstobjekten in der Kunst-Datenbank des Nationalfonds den Opfern des NS-Kunstraubes ermöglichen, weltweit gezielt nach entzogenen Kunstgegenständen zu suchen. Gleichzeitig soll damit eine Möglichkeit geschaffen werden, den Museen weitere Hinweise zu den publizierten Objekten zu geben.

Darüber hinaus versucht die Kommission für Provenienzforschung, Personen, die sich auf der Suche nach verlorenem Familienvermögen an sie wenden, bei der Recherche zu unterstützen (für Kontaktaufnahme siehe Links).