Kunstrestitution in Österreich nach 1945

Nach dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Regime im Jahr 1945 oblag der Zweiten Republik die Aufgabe, die zahlreichen von den Nationalsozialisten in Österreich entzogenen Kunstwerke an ihre rechtmäßigen EigentümerInnen zurückzugeben. In den unmittelbaren Nachkriegsjahren sichtete und verwahrte die US-Armee im Central Art Collecting Point in München einen Großteil der entzogenen und sichergestellten Kunstgegenstände. In Zusammenarbeit mit den Restitutionsbeauftragten der einzelnen Länder konnte so ein Teil dieser Objekte in ihre Ursprungsländer zurückgebracht werden. Auf österreichischer Seite war insbesondere das Bundesdenkmalamt für die Rückgabe enteigneter Kunstwerke verantwortlich. Nach Aufhebung der NS-Gesetzgebung 1945 kam es zu keiner automatischen Restitution von Vermögen; ehemalige EigentümerInnen mussten ihre Ansprüche aufgrund entsprechender Rückstellungsgesetze vor den Rückstellungsbehörden geltend machen. Für unbeanspruchtes Vermögen wurden später zwei Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetze (1969 und 1985) erlassen. In diesen Gesetzen wurde die Möglichkeit geschaffen, Kunstgegenstände zurückzuerlangen, die sich in Gewahrsam des Bundesdenkmalamtes bzw. im Eigentum der Republik Österreich befanden und deren EigentümerInnen bis dahin nicht festgestellt werden konnten. Im Jahr 1995 wurden jene Kunst- und Kulturgüter, die bis dahin nicht restituiert werden konnten, dem damaligen Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinde übereignet. Im Jahr darauf wurden diese Kunstgegenstände durch das Auktionshaus Christie’s zugunsten von Opfern des NS-Regimes versteigert.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass in den öffentlichen Sammlungen Österreichs nach wie vor Kunstobjekte zu finden sind, deren Herkunft einer genaueren Überprüfung bedarf. Die Republik Österreich hat dazu 1998 mit dem Kunstrückgabegesetz und der Einrichtung der Kommission für Provenienzforschung die Möglichkeit geschaffen, auch diese Werke an ihre rechtmäßigen EigentümerInnen zurückzugeben. In Wien und in den meisten Bundesländern ergingen Gesetze oder Beschlüsse zur Kunstrückgabe.

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